Anmeldung
Beachten Sie die Satzung über die Zulassung zur Technikerschule.
Anmeldezeitraum - NEU
Jeweils bis 15. Februar des vorhergehenden Schuljahres. Aufgrund freier Kapazitäten werden auch noch später eingehende Bewerbungen für das Schuljahr 2025/26 angenommen. Bitte beachten Sie auch die geänderten Voraussetzungen (weiter unten auf dieser Seite).
zum Anmeldeformular
(zum Download: Rechte Maustaste -> "Ziel speichern unter" bzw. "Link speichern unter")
Einschreibung
Im Sekretariat des Städtischen Berufsschulzentrums für Fahrzeugtechnik, Zi. 124, Elisabethplatz 4, zu den Öffnungszeiten oder per Post
Benötigte Zeugnisse und Nachweise (nur Kopien!):
- Abschlusszeugnis der Schule mit dem höchsten Bildungsabschluss
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief und Prüfungsbescheid mit Gesamtpunktzahl
- Nachweis über die Berufstätigkeit
- ggf. Nachweis über Zivil- oder Wehrdienst
- ggf. Nachweis über Kindererziehungszeiten
- Passfoto
Schulbeginn: Anfang September (wie bei Pflichtschulen)
Voraussetzungen
- NEU
- Abgeschlossene Berufsausbildung in den Berufsfeldern Fahrzeugtechnik, Metalltechnik oder Mechatronik.
Mit Sondergenehmigung auch abgeschlossene Berufsausbildung in anderen Ausbildungsberufen, z.B. Elektrotechnik.
- Mindestens einjährige Berufserfahrung. Davon müssen mindestens sechs Monate bei der Aufnahme in die Fachschule vorliegen. Die dann gegebenenfalls noch fehlende Berufserfahrung muss während der Fachschulausbildung unterrichtsbegleitend oder in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden (z. B. durch Nebentätigkeiten oder Praktika im Kfz-Bereich). Die Nachholung fehlender Berufserfahrung muss zwingend vor der Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen und ist im Zeitpunkt der Zulassung zur Abschlussprüfung im Original oder in beglaubigter Abschrift nachzuweisen (Frist: 30. April des Abschlussjahres).
Beispiel: Bei Aufnahme in die Fachschule zum Schuljahr 2025/2026 liegen am ersten Schultag am Dienstag, 16.09.2025 sechs Monate Berufserfahrung vor. Bis zum 30. April 2027 müssen mindestens sechs Monate Berufserfahrung nachgeholt werden.
Dauer
2 Jahre Vollzeitausbildung am Tag (Montag bis Freitag ca. 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr)
Kosten
Verbrauchsstoffgebühr und Papiergeld 225 € pro Jahr.
Förderung
ABFG (Arbeitsförderungsgesetz) Auskunft erteilt Ihr zuständiges Arbeitsamt.
BAFöG Auskunft erteilt Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung.
Auswahlverfahren
Wir führen ein Auswahlverfahren gemäß unserer Satzung durch, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Technikerschule überschreitet.
Seite geändert am: 05.03.2025
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